Der Titel "Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen" berechtigt mich zur:
-
Durchführung von Beweissicherungsvermessungen
-
Erstellung vermessungstechnischer Gutachten
-
Erstellung von Einmessbescheinigungen für die Bauaufsichtsbehörde
(gem. Art. 68 Abs. 7 Satz 2 BayBO i.V. mit § 21 Satz 1 PrüfVBau)
-
- für das Schnurgerüst
-
für die Sockelkontrolle
-
Einmessung des neuen Gebäudebestandes und Übergabe an die Vermessungsverwaltung (GÜVO)