Der Titel "Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen" berechtigt mich zur:
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Durchführung von Beweissicherungsvermessungen
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Erstellung vermessungstechnischer Gutachten
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Erstellung von Einmessbescheinigungen für die Bauaufsichtsbehörde
(gem. Art. 68 Abs. 6 und Art. 72 Abs. 6 Satz 2 BayBO in Verbindung mit § 15 Satz 1 SV Bau)
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- für das Schnurgerüst
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für die Sockelkontrolle
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Einmessung des neuen Gebäudebestandes und Übergabe an die Vermessungsverwaltung
(GÜVO)