Prüfsachverständiger

Der Titel "Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen" berechtigt mich zur:

  • Durchführung von Beweissicherungsvermessungen
  • Erstellung vermessungstechnischer Gutachten
  • Erstellung von Einmessbescheinigungen für die Bauaufsichtsbehörde                            (gem. Art. 68 Abs. 6 und Art. 72 Abs. 6 Satz 2 BayBO in Verbindung mit § 15 Satz 1 SV Bau)
    • für das Schnurgerüst
    • für die Sockelkontrolle
  • Einmessung des neuen Gebäudebestandes und Übergabe an die Vermessungsverwaltung     (GÜVO)